Schadenminderungspflicht: Definition und Zweck
Die Schadenminderungspflicht ist eine gesetzliche Pflicht, die im deutschen Zivilrecht im § 254 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt ist. Gemäß § 254 BGB hat der Geschädigte nach einem Schadensfall “diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich und ihm nach den Umständen des Falles zumutbar sind, um den Schaden zu mindern.”
Anforderungen an die Schadenminderungspflicht
Die Schadenminderungspflicht soll verhindern, dass der Schaden unnötig vergrößert wird, indem der Geschädigte passiv bleibt oder fahrlässig handelt. Der Geschädigte ist dazu verpflichtet, nach dem Schadensereignis alles in seiner Macht stehende zu tun, um den Schaden zu mindern.
Einzelfallabhängigkeit, Gerichtsentscheidungen
Die genauen Anforderungen an die Schadenminderungspflicht können je nach Einzelfall unterschiedlich sein und sind oft Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen
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