Nutzungsausfall KFZ nach Unfall § 249 As 2 BGB und Ausfalltabelle
Nutzungsausfall ist ein Begriff aus dem Schadensersatzrecht, der sich auf den entgangenen Nutzen bezieht, den ein Geschädigter infolge eines Schadens an seinem Kraftfahrzeug hat. Der Anspruch auf Nutzungsausfall ergibt sich aus § 249 Abs. 2 BGB und gilt sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden.
Berechnung des Nutzungsausfalls
Im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs auf Nutzungsausfall hat der Geschädigte Anspruch auf eine Entschädigung für die Zeit, in der er sein beschädigtes Fahrzeug nicht nutzen kann. Hierbei wird ein fiktiver Betrag pro Tag zugrunde gelegt, der je nach Art und Wert des Fahrzeugs unterschiedlich ausfallen kann.
Anspruchsgrundlage und Voraussetzungen
Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach einer Ausfalltabelle, die von den meisten Gerichten anerkannt wird. Diese Ausfalltabelle legt den fiktiven Betrag pro Tag auf Basis des Fahrzeugtyps und des Wertes des Fahrzeugs fest.
Beispielrechnung
Als Beispiel: Bei einem PKW der Mittelklasse mit einem Zeitwert von 20.000 Euro kann der Nutzungsausfall bei einem Schaden von einer Woche zwischen 350 und 490 Euro betragen, je nachdem welche Ausfalltabelle zugrunde gelegt wird.
Fazit
Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Nutzungsausfall nur dann besteht, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht genutzt werden kann und eine Reparatur erforderlich ist. Während der Zeit der Reparatur hat der Geschädigte das Recht auf eine Entschädigung für den entgangenen Nutzen seines Fahrzeugs.
Insgesamt bietet der Anspruch auf Nutzungsausfall eine wichtige Absicherung für Geschädigte bei einem Unfall, da er für die Zeit der Reparatur oder des Ausfalls des Fahrzeugs eine Entschädigung für den entgangenen Nutzen bietet. Durch die Ausfalltabelle ist eine objektive und gerechte Berechnung des Nutzungsausfalls möglich.
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